Konzept und Regelungen für die Jugendförderung des IPOL e.V. aus April 2005
Stand 01.11.2007
1. Ziele der Förderung
- Ziel ist eine langfristige, kontinuierliche und effektive Förderung von Kindern, Jugendlichen und Junioren
- Förderung eines guten, eigenständigen und selbst reflektierten Reitens (Einschätzung eigenen Könnens und der eigenen Leistung)
- Intensive Beschäftigung mit dem Partner Pferd; insbesondere soll der faire und verantwortungsbewusste Umgang mit dem Pferd erlernt werden
- Förderung des Teamgeistes
- Vorbereitung auf die Teilnahme an Turnieren
- Repräsentation des Vereins
- Evtl. Aufnahme in den Jugendkader des Landesverbandes Weser-Ems e.V.
2. Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in die Jugendförderung
- Mitgliedschaft im IPOL e.V.; die Mitgliedschaft muss bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen
- Keine Mitgliedschaft in einer anderen Jugendförderung oder in einem anderen IPZV e.V. oder Landesverbands – Kader
- Teamfähigkeit und Horsemanship: sportliches und faires Verhalten gegenüber seinem und anderen Pferden sowie den übrigen Mitgliedern der Jugendförderung, Reiterinnen und Reitern, Richterinnen und Richtern und dem Trainer / der Trainerin
- Alter: Kinder, die im laufenden Jahr mindestens 10 Jahre alt und maximal 21 Jahre alt werden (Turnierklassen KM, KL, Jugend und Junioren)
- Grundlegende reiterliche Fähigkeiten
- Akzeptanz des Trainers / der Trainerin und Loyalität diesem / dieser gegenüber
- Bereitschaft die Ziele der Jugendförderung zu erlernen
- Interesse am Turniersport und Teilnahme an verschiedenen Turnieren (Teilnahme an Turnieren in Absprache mit dem Trainer / der Trainerin)
- Unterstützung der Mitglieder der Jugendförderung durch die Eltern, damit insgesamt ein gutes Miteinander entsteht und die Ziele verwirklicht werden können
3. Allgemeines
- Teamchef: Teamchef ist der/die Jugendwart/in des IPOL e.V.
- Diese/r kümmert sich um die organisatorischen Angelegenheiten und ist Bindeglied zwischen den Mitgliedern der Jugendförderung und dem Vorstand des IPOL e.V.
- Informationsübermittlung: Sie erfolgt durch eine Telefonkette oder per e-mail.
- Trainer/in: Der/die Trainer/in wird vom Vorstand des IPOL e.V. für zwei Jahre verpflichtet. Bei der Abstimmung ist einfache Mehrheit ausreichend. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden / der Vorsitzenden. Vorab werden der Sprecher und die Elternvertreter gehört.
- Größe der Jugendförderung: 16 Teilnehmer/innen. Es gibt zwei Gruppen mit jeweils 8 Reiterinnen und Reitern, damit optimale Trainingsmöglichkeiten gewährleistet werden können. Das Training findet im Wechsel am Samstag und am Sonntag statt.
- Sprecher: Wird einmal jährlich aus der Mitte der Mitglieder der Jugendförderung gewählt.
- Elternvertreter: Einmal jährlich werden zwei Elternvertreter gewählt, die für die Organisation der Verpflegung zuständig sind und für eventuell anfallende andere organisatorische Tätigkeiten. Die anfallenden Arbeiten können auf andere Personen delegiert werden.
4. Auswahlverfahren
Neue Mitglieder in der Jugendförderung
- Künftig wird jeweils Ende November / Anfang Dezember eine Sichtung stattfinden, sofern Plätze in der Jugendförderung zu vergeben sind. Der Termin wird in der Vereinspost und auf der Homepage unter www.ipol-ev.de bekannt gegeben. Zu der Sichtung wird ein externer Trainer / eine externe Trainerin eingeladen.
- Auf der Sichtung werden zusätzlich 4 Ersatzreiter/innen ernannt.
Gegenwärtige Mitglieder der Jugendförderung
- Reiterinnen und Reiter, die bereits in der Jugendförderung sind, müssen auf Aufforderung des Trainers / der Trainerin an einer erneuten Sichtung teilnehmen.
5. Ablauf des Jugendtrainings
- Training: Es finden pro Jahr 10 Schulungstage mit je zwei Unterrichtseinheiten statt.
- Auf Wunsch der Mitglieder der Jugendförderung kann zusätzlich einmal jährlich ein externer Trainer zu einem speziellen Thema (beispielsweise Reiten und Richten) gebucht werden.
- Geritten wird in Gruppen mit 2 (in Ausnahmefällen max. 3) Teilnehmern.
- Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
- Die Schulung kann auch aus einem Theorieblock bestehen.
6. Finanzierung
- Für einen Schulungstag mit zwei Unterrichtseinheiten zahlt jedes Mitglied der Jugendförderung zur Zeit 15 EUR. Für die Unterrichtseinheiten Januar bis Juni ist der Beitrag bis zum 15.01. des Jahres und für die Unterrichtseinheiten von Juni bis Dezember bis zum 01.07. des Jahres auf das Konto des IPOL e.V. bei der Sparkasse Osnabrück (Kontonummer 922 3801, BLZ 265 501 05) zu zahlen. (Der Eigenanteil wird abhängig von der Haushaltslage jährlich angepasst)
- Sollte auf Wunsch der Mitglieder der Jugendförderung zusätzlich ein externer Trainer für ein spezielles Training gebucht werden, sind die Kosten für dieses Training in voller Höhe von den Mitgliedern der Jugendförderung zu tragen.
- Sollte eine Mitglied der Jugendförderung an einem Trainingstag verhindert sein, ist rechtzeitig eine(r) der Ersatzreiter/innen zu benachrichtigen. Die Verrechnung des Beitrags von 15 EUR ist unter den Beteiligten vorzunehmen.
- Sollte das Training auf Grund des Wetters in einer Reithalle durchgeführt werden müssen, sind die Hallenkosten zusätzlich von den Mitgliedern der Jugendförderung zu tragen.
7. Pflichten
Pflichten des Vereins
- Der IPOL e.V. bemüht sich um Sponsoren für das Jugendtraining und wickelt alle finanziellen Angelegenheiten ab (insbesondere die Abrechnung mit dem Trainer / der Trainerin.
- Finanzierung des Trainers / der Trainer
- Finanzierung einer eventuell erforderlichen Sichtung
- Kostenlos und ausschließlich für die Jugendförderung werden die Ovalbahn, das Dressurviereck, das Vereinshaus und die Außenboxen während der Schulungstage zur Verfügung gestellt. Die Bahnordnung ist unbedingt zu beachten. Paddocks sind neben dem Dressurviereck zu errichten.
- Kontinuierliche Förderung der Teilnehmer/innen
- Individuelle Einschätzung des Teams durch den Trainer
- Frühzeitige Bekanntgabe von Schulungstagen und anderen Veranstaltungen
- Unterstützung der Mitglieder der Jugendförderung im Rahmen der Möglichkeiten (z.B. beim Transport der Pferde zu Veranstaltungen, Betreuung auf auswärtigen Turnieren etc.)
Pflichten der Mitglieder
- Faires und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Pferden und den anderen Teilnehmern
- Teilnahme an den Schulungstagen
- Frühzeitiges Abmelden bei Nichtteilnahme und Organisation eines Ersatzreiters / einer Ersatzreiterin
- Teilnahme an Turnieren und anderen vereinsinternen Veranstaltungen, wie beispielsweise einer Gelassenheitsprüfung in Absprache mit dem Trainer / der Trainerin. Pflichtturniere sind die Weser-Ems-Meisterschaft und das Vereinsturnier; jeweils in Absprache mit dem Trainer / der Trainerin.
8. Ausschluss aus der Jugendförderung
- Unsportliches oder unfaires Verhalten gegenüber Pferden, anderen Reiterinnen und Reitern oder gegenüber dem Trainer / der Trainerin
- Überschreitung der Altersgrenze
- Häufige Nichtteilnahme an Schulungstagen
- Unentschuldigtes Fehlen
- Keine Bezahlung des Eigenanteils von 15 EUR je Schulungstag
- Nichteinhaltung der Grundvoraussetzungen
- Ablehnung der Turnierteilnahme ohne für den Trainer / die Trainerin erkennbaren Grund.
Die Aufsichtspflicht bei den Veranstaltungen der Jugendförderung obliegt dem Erziehungsberechtigten der Mitglieder der Jugendförderung.
Der Vorstand behält sich eventuelle Änderungen vor. Die beiliegende Einverständniserklärung ist bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen von einem Erziehungsberechtigen bei Aufnahme in die Jugendförderung innerhalb von 10 Tagen nach der Sichtung bei dem Jugendwart / der Jugendwartin einzureichen. Sollte die Einverständniserklärung nach Ablauf dieser Frist nicht vorliegen, entfällt der Anspruch auf einen Platz in der Jugendförderung.
Der Vorstand
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Einverständniserklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, das mein Sohn / meine Tochter
Name:
sich bei der IPOL e.V. Jugendförderung anmeldet.
Das IPOL e.V. Konzept zur Jugendförderung (Stand 01.11.2007) ist mir bekannt.
Ort, Datum Unterschrift
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Im Anhang alles auch als Download.
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