Konzept und Regelungen für die Jugendleistungsförderung des IPOL e.V.
Stand 26.10.2010
Ziele der Förderung
· - Ziel ist eine langfristige, kontinuierliche und effektive Förderung von Kindern, Jugendlichen und Junioren
· - Förderung eines guten, eigenständigen und selbst reflektierten Reitens (Einschätzung eigenen Könnens und der eigenen Leistung)
· - Intensive Beschäftigung mit dem Partner Pferd; insbesondere soll der faire und verantwortungsbewusste Umgang mit dem Pferd erlernt werden
· - Förderung des Teamgeistes
· - Vorbereitung auf die Teilnahme an Turnieren
· - Integration in den und Repräsentation des Vereins
· - Evtl. Aufnahme in den Jugendkader des Landesverbandes Weser-Ems e.V.
2. Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in die Jugendleistungsförderung
· - Mitgliedschaft im IPOL e.V.; die Mitgliedschaft muss bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen
· - Keine Mitgliedschaft in einer anderen Jugendförderung eines IPZV Vereins außer dem Landesverbandkader
· - Teamfähigkeit und Horsemanship: sportliches und faires Verhalten gegenüber seinem und anderen Pferden sowie den übrigen Mitgliedern der Jugendförderung, Reiterinnen und Reitern, Richterinnen und Richtern und dem Trainer / der Trainerin
· -- Alter: Kinder, die im laufenden Jahr mindestens 10 Jahre alt und maximal 21 Jahre alt werden (Turnierklassen KM, KL, Jugend und Junioren)
· - Grundlegende reiterliche Fähigkeiten
· - Akzeptanz des Trainers / der Trainerin und Loyalität diesem / dieser gegenüber
· - Bereitschaft die Ziele der Jugendförderung zu erlernen
· - Interesse am Turniersport und Teilnahme an verschiedenen Turnieren ( Pflichtturniere sind die WEM und die IPOL-Wettspiele, mehr erwünscht)
· - Es muss gewährleistet sein, dass das zur Sichtung gerittene Pferd oder ein gleichwertiger Ersatz für alle Termine des Jahres zur Verfügung steht (z.B. Reiter ist nicht Pferdebesitzer)
· - Unterstützung der Mitglieder der Jugendförderung durch die Eltern, damit insgesamt ein gutes Miteinander entsteht und die Ziele verwirklicht werden können
· - Teamchef: Teamchef ist der/die Jugendwart/in des IPOL e.V.
· Diese/r kümmert sich um die organisatorischen Angelegenheiten und ist Bindeglied zwischen den Mitgliedern der Jugendförderung, dem Vorstand des IPOL e.V. und dem/der Trainer/in
· - Informationsübermittlung: Sie erfolgt durch eine Telefonkette oder per e-mail.
· - Trainer/in: Der/die Trainer/in wird vom Vorstand des IPOL e.V. für zwei Jahre verpflichtet. Bei der Abstimmung ist einfache Mehrheit ausreichend. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden / der Vorsitzenden. Vorab werden der Sprecher und die Elternvertreter gehört.
· - Größe der Jugendförderung: 10 Teilnehmer/innen damit optimale Trainingsmöglichkeiten gewährleistet werden können. Das Training findet am Samstag oder am Sonntag statt.
· - Sprecher: Wird einmal jährlich aus der Mitte der Mitglieder der Jugendförderung gewählt.
· - Elternvertreter: Einmal jährlich werden zwei Elternvertreter gewählt, die für die Organisation der Verpflegung zuständig sind und für eventuell anfallende andere organisatorische Tätigkeiten. Die anfallenden Arbeiten können auf andere Personen delegiert werden.
4. Auswahlverfahren
Neue Mitglieder in der Jugendförderung
· - Es findet jeweils Ende November / Anfang Dezember eine Sichtung statt. Der Termin wird in der Vereinspost und auf der Homepage unter www.ipol-ev.de bekannt gegeben. Zu der Sichtung wird ein externer Trainer / eine externe Trainerin eingeladen.
· - Auf der Sichtung werden zusätzlich bis zu 4 Ersatzreiter/innen ernannt.
Gegenwärtige Mitglieder der Jugendleistungsförderung
· - Reiterinnen und Reiter, die bereits in der Jugendförderung sind, müssen auf Aufforderung des Trainers / der Trainerin an einer erneuten Sichtung teilnehmen.
5. Ablauf des Jugendtrainings
· - Training: Es finden pro Jahr 5-6 Schulungstage mit je zwei Unterrichtseinheiten und einem Theorieblock statt. Der/die Trainer/in kann und sollte die übrigen Teilnehmer mit in den Unterricht einbinden.
· - Auf Wunsch der Mitglieder der Jugendförderung kann zusätzlich einmal jährlich ein externer Trainer zu einem speziellen Thema (beispielsweise Reiten und Richten) gebucht werden.
· - Geritten wird in Gruppen mit 2 (in Ausnahmefällen max. 3) Teilnehmern.
· - Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
· - Die Schulung kann auch aus einem Theorieblock bestehen.
· - Für einen Schulungstag mit zwei Unterrichtseinheiten und Theorie zahlt jedes Mitglied der Jugendförderung einen Eigenanteil. Dieser Betrag ist von den Mitgliedern bis zum 28.02. des Förderjahres auf das Konto des IPOL e.V. zu überweisen.(Der Eigenanteil und Vereinsanteil werden abhängig von der Haushaltslage jährlich angepasst)
· - Sollte auf Wunsch der Mitglieder der Jugendförderung zusätzlich ein externer Trainer für ein spezielles Training gebucht werden, sind die Kosten für dieses Training in voller Höhe von den Mitgliedern der Jugendförderung zu tragen.
· - Sollte eine Mitglied der Jugendförderung an einem Trainingstag verhindert sein, ist spätestens eine Woche vorm Training der Jugendwart zu benachrichtigen. Die Verrechnung des Beitrags wird dann mit dem benannten Ersatzreiter gemacht (s.a. 7.).
· - Sollte das Training auf Grund des Wetters in einer Reithalle durchgeführt werden müssen, sind die Hallenkosten zusätzlich von den Mitgliedern der Jugendförderung zu tragen.
7. Pflichten
Pflichten des Vereins
· - Der IPOL e.V. bemüht sich um Sponsoren für das Jugendtraining und wickelt alle finanziellen Angelegenheiten ab (insbesondere die Abrechnung mit dem Trainer / der Trainerin.
· - Finanzierung des Trainers / der Trainer
· -- Finanzierung einer eventuell erforderlichen Sichtung
· - Kostenlos und ausschließlich für die Jugendförderung werden die Ovalbahn, das Dressurviereck, das Vereinshaus und die Außenboxen während der Schulungstage zur Verfügung gestellt. Die Bahnordnung ist unbedingt zu beachten. Paddocks sind neben dem Dressurviereck zu errichten.
· - Kontinuierliche Förderung der Teilnehmer/innen
· - Individuelle Einschätzung des Teams durch den Trainer
· - Frühzeitige Bekanntgabe von Schulungstagen und anderen Veranstaltungen
· - Unterstützung der Mitglieder der Jugendförderung im Rahmen der Möglichkeiten (z.B. beim Transport der Pferde zu Veranstaltungen, Betreuung auf auswärtigen Turnieren etc.)
· - Es wird eine Anwesenheitsliste geführt.
· -- Den Mitgliedern wird der vergünstigte Erwerb der Vereinsjacke ermöglicht.
· - Faires und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Pferden und den anderen Teilnehmern
· - Teilnahme an allen Schulungstagen. (Eine Teilnahme beim Landeskader hat Vorrang, dann bitte abmelden.)
· - Abmelden bei Nichtteilnahme spätestens eine Woche vor dem Training beim Jugendwart. Dieser benennt dann abwechselnd einen der Ersatzreiter oder einen anderen Jugendlichen. Findet sich so niemand kann jedes andere IPOL Mitglied einspringen.
· - Teilnahme an Turnieren und vereinsinternen Veranstaltungen, wie beispielsweise eine Gelassenheitsprüfung. Pflichtturniere sind die Weser-Ems-Meisterschaften und die IPOL Wettspiele.
8. Ausschluss aus der Jugendleistungsförderung
· - Unsportliches oder unfaires Verhalten gegenüber Pferden, anderen Reiterinnen und Reitern oder gegenüber dem Trainer / der Trainerin
· - Überschreitung der Altersgrenze
· - Häufige Nichtteilnahme an Schulungstagen
· - Unentschuldigtes Fehlen
· - Keine Bezahlung des Eigenanteils
· -- Nichteinhaltung der Grundvoraussetzungen
· - Ablehnung der Turnierteilnahme ohne für den Jugendwart erkennbaren Grund.
· - Ein Ausschluss aus der Jugendleistungsförderung hat die Rückzahlung des Vereinsanteils von zur Folge
9. Kosten für 2011(12)
Für einen Schulungstag mit zwei Unterrichtseinheiten und Theorie zahlt jedes Mitglied der Jugendförderung einen Eigenanteil von 30,-€ . Der Betrag von 150,-€ (180,-) ist von den Mitgliedern bis zum 28.02. des Förderjahres auf das Konto des IPOL e.V. bei der Volksbank GM Hütte –Hagen-Bissendorf, BLZ 265 659 28, KNr. 4500 925 200 zu überweisen.(Der Eigenanteil wird abhängig von der Haushaltslage jährlich angepasst)
Der Verein bezuschusst jeden Schulungstag mit 25,-€ pro Mitglied im Jahr 2011 und 12.
Wer noch keine IPOL-Jacke besitzt wird gebeten diese für 30,-€ (25% ermäßigt) bei unserer Kassenwartin zu erwerben.
Die Aufsichtspflicht bei den Veranstaltungen der Jugendleistungsförderung obliegt dem Erziehungsberechtigten der Mitglieder der Jugendleistungsförderung.
Der Vorstand behält sich eventuelle Änderungen vor. Die beiliegende Einverständniserklärung ist bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen von einem Erziehungsberechtigen bei Aufnahme in die Jugendleistungsförderung innerhalb von 10 Tagen nach der Sichtung bei dem Jugendwart / der Jugendwartin einzureichen. Sollte die Einverständniserklärung nach Ablauf dieser Frist nicht vorliegen, entfällt der Anspruch auf einen Platz in der Jugendleistungsförderung.
Der Vorstand
Einverständniserklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, das mein Sohn / meine Tochter
Name:
sich bei der IPOL e.V. Jugendleistungsförderung anmeldet.
Das IPOL e.V. Konzept zur Jugendleistungsförderung (Stand 22.10.2010) ist mir bekannt.
Ort, Datum Unterschrift
Die Einverständniserklärung bitte zur Sichtung am Freitag, 25.11. um 15.00 Uhr mitbringen.
LG Heike
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25.11.11 Sichtung Jugendleistungsförderung 2012
Am Freitag, den 25.11.11 findet um 15.00 Uhr die diesjährige Sichtung der Jugendleistungsförderung statt. Nach einem kurzen Einführungsgspräch bitten wir hierzu alle neuen Bewerber und bisherigen Mitglieder, die weitermachen wollen, ihre Pferde in einer 4/5-Gangprüfung kurz vozustellen. Hierzu bitte passend selbstständig abreiten. Da wir in 3-5 Gruppen reiten werden, könnten individuelle Anfangszeiten (weil jemand z.B. länger Schule hat) mit mir abgesprochen werden.
Ich brauche von Allen die unterschriebene Einverständniserklärung zu diesem Termin!
(auch die bisherigen Mitglieder müssen diese nocheinmal abgeben, da es 2012 6 Trainingstermine gibt und sich somit der Eigenanteil erhöht)
LG Heike Decker, Jugendwartin